In die BVV-Sitzung am 16. März 2017 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass in allen Fällen des Neubaus, des Umbaus und der Sanierung von Turnhallen die Möglichkeiten der Schaffung baulicher Voraussetzungen der Inklusion geprüft und diese ggf. in die Planungen aufgenommen werden. In diesem Kontext relevante bauliche Maßnahmen umfassen insbesondere
- die Anlage von barrierefreien Zufahrtswegen und Zugängen,
- den Einbau automatischer Türöffner,
- den Einbau von Türen mit ausreichender Breite für die Passierbarkeit von Rollstühlen,
- den Einbau barrierefreier Toilettenanlagen, Waschräume und Duschen,
- die Anlage von Aufbewahrungsräumen für Rollstühle und andere Hilfsmittel,
- die Anbringung sichtbarer und tastbarer Orientierungshilfen,
- die Ausstattung von Umkleidekabinen mit Stützgriffen und rollstuhlunterfahrbaren Bänken.
Begründung:
Etliche Turnhallen in Lichtenberg entsprechen derzeit nicht den baulichen Mindestanforderungen inklusiver Partizipation. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Sportangeboten in Lichtenberg zu gewährleisten, ist die Berücksichtigung inklusiver Aspekte bei allen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von Turnhallen daher von großer Bedeutung.
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