Antrag: Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Neubau, Umbau und Sanierung von Schulgebäuden

In die BVV-Sitzung am 16. März 2017 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass in allen Fällen des Neubaus, des Umbaus und der Sanierung von Schulgebäuden die Möglichkeiten der Schaffung baulicher Voraussetzungen der Inklusion geprüft und diese ggf. in die Planungen aufgenommen werden. In diesem Kontext relevante bauliche Maßnahmen zur Herstellung der inklusiven Schule umfassen insbesondere

  • den Ein-/ Anbau von Fahrstühlen,
  • die Anlage von barrierefreien Zufahrtswegen und Zugängen,
  • den Einbau automatischer Türöffner,
  • den Einbau von Türen mit ausreichender Breite für die Passierbarkeit von Rollstühlen,
  • den Einbau barrierefreier Sanitäranlagen,
  • die Anlage von Bewegungsflächen in Räumen und Sanitäranlagen, die den Platzbedarf von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern berücksichtigen,
  • die Verwendung trittsicherer Bodenbeläge,
  • die Anbringung sichtbarer und tastbarer Orientierungshilfen.

Begründung:

Etliche Schulgebäude in Lichtenberg entsprechen derzeit nicht den baulichen Mindestanforderungen inklusiver Beschulung und stellen somit ein ernsthaftes Hindernis für die Realisierung der Inklusion dar. Daran hat sich in einigen Fällen auch im Zuge von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen nichts Wesentliches geändert (weiterhin fehlende Aufzüge, zu schmale Türen etc.). Um die UN-Behindertenrechtskonvention in unseren Schulen umsetzen zu können, ist die Berücksichtigung inklusiver Aspekte bei allen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen daher unverzichtbar.

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