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Antrag: Anrechnung der Staffelgeschosse

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zukünftig, die im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen abzuschließenden städtebaulichen Verträge, auch die Staffelgeschosse bei der Berechnung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen mit einzubeziehen. Angesichts des fortgeschrittenen Verfahrens und der besonderen Bedeutung der Schulplatzversorgung in Karlshorst sind die Bauvorhaben Parkstadt und Gartenstadt von dieser Regelung nicht betroffen.

Begründung:

In einem, mit dem Vorhabenträger, abzuschließenden städtebaulichen Vertrag im Rahmens des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung, werden neben der Übernahme der Kosten für die Infrastruktur auch die Quote für förderfähigen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum vertraglich vereinbart.

In der Vergangenheit wurden die Staffelgeschosse zwar für die Berechnung der Infrastruktur berücksichtigt, aber bei den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen gab es keine berlinweit einheitliche Verfahrensweise. Hier entschied der Bezirk. Um zukünftig in Lichtenberg jeden Quadratmeter geschaffenen Wohnraums gleich zu behandeln, müssen die Staffelgeschosse bei den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen zukünftig mit einbezogen werden.

– Aktueller Stand klicke hier

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zukünftig, die im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen abzuschließenden städtebaulichen Verträge, auch die Staffelgeschosse bei der Berechnung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen mit einzubeziehen. Angesichts des fortgeschrittenen Verfahrens und der besonderen Bedeutung der Schulplatzversorgung in Karlshorst sind die Bauvorhaben Parkstadt und Gartenstadt von dieser Regelung nicht betroffen.

Begründung:

In einem, mit dem Vorhabenträger, abzuschließenden städtebaulichen Vertrag im Rahmens des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung, werden neben der Übernahme der Kosten für die Infrastruktur auch die Quote für förderfähigen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum vertraglich vereinbart.

In der Vergangenheit wurden die Staffelgeschosse zwar für die Berechnung der Infrastruktur berücksichtigt, aber bei den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen gab es keine berlinweit einheitliche Verfahrensweise. Hier entschied der Bezirk. Um zukünftig in Lichtenberg jeden Quadratmeter geschaffenen Wohnraums gleich zu behandeln, müssen die Staffelgeschosse bei den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen zukünftig mit einbezogen werden.

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Geschrieben von: Kevin Einenkel